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AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen ArborCut Schneider und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
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§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden und unsere Bestätigung oder Aufnahme der Arbeiten zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur Annahme.
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§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt fällig – ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB vor.
§ 5 Termine und Ausführung
Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesichert wurde. Bei witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen kann sich der Arbeitsbeginn verschieben. Wir behalten uns vor, Arbeiten zu unterbrechen oder zu verschieben, wenn Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht.
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§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen bereitzustellen und für ungehinderten Zugang zur Einsatzstelle zu sorgen. Hindernisse (z. B. Stromleitungen, Leitungen im Boden, Zäune, Tiere) müssen vorab mitgeteilt werden. Bei Versäumnis haftet der Kunde für etwaige Schäden oder Verzögerungen.
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§ 7 Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Blitzeinschlag, unvorhersehbare Baumreaktionen) übernehmen wir keine Haftung. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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§ 8 Baumfällungen und Genehmigungen
Der Auftraggeber ist für die Einholung eventuell erforderlicher Fällgenehmigungen oder Ausnahmen von örtlichen Baumschutzsatzungen verantwortlich. Wir übernehmen hierfür keine rechtliche Prüfung oder Verantwortung.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Schnittgut bzw. das gefällte Holz unser Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
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§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.

